Änderungen bei der Visumantragstellung ab 1. September 2015
Britische Visum- und Einwanderungsbehörde (UKVI) plant Umstellung weiterer Visumantragszentren auf „User Pays“-Betrieb
Ab 1. September 2015 müssen Visumantragsteller, die diese Antragszentren (Visa Application Centres - VACs) nutzen, zusätzlich zur Visumgebühr auch eine Servicegebühr in Höhe von £52 bezahlen.
Die Servicegebühr für diese VACs ist mit £52 günstiger als die Gebühr, die aktuell in den fast 100 anderen gebührenpflichtigen VACs erhoben wird.
Diese Regelung betrifft die Visumantragszentren in:
- Al Khobar, Saudi-Arabien
- Jalandhar, Indien
- Osaka, Japan
- Jinan, China*
- Ismir, Türkei
- Rostow, Russland
- Düsseldorf, Deutschland
- Zürich, Schweiz
- Madrid, Spanien
- Rom, Italien
- Warschau, Polen
*Das Visumantragszentrum in Jinan, China, wird erst ab dem 1. Oktober 2015 auf den „User Pays“-Betrieb umgestellt.
Die Servicegebühr von £52 wird erhoben, um die Kosten für den Betrieb der Visumantragszentren in diesen Städten zu decken. So soll es den Antragstellern erspart werden, noch weiter oder sogar ins Ausland reisen zu müssen, um ihren Visumantragsprozess auf den Weg zu bringen.
Bei allen Visumanträgen, die von den genannten VACs bearbeitet werden, wird die Servicegebühr fällig, wenn der Antrag ab 1. September 2015, 0.00 Uhr (britischer Zeit) gestellt und bezahlt wird.