Detaillierte Hinweise

Antworten der Britischen Botschaft auf häufige Fragen

Aktualisiert 28 November 2024

Asyl

Informationen über das Asylverfahren im Vereinigten Königreich finden Sie hier. Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate sind nicht in den Asylprozess involviert und folglich kein kompetenter Ansprechpartner in dieser Angelegenheit. Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung unter “claim asylum”.

Autogramme und Glückwunschschreiben

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitglieder der Königlichen Familie sowie auch der Premierminister / die Premierministerin Autogramme oder Glückwunschschreiben ausschließlich an ihnen bekannte Personen verschicken. Auch die britische Botschafterin/der britische Botschafter versendet keine angefragten Glückwünsche zu Geburtstagen oder ähnlichen Anlässen.

Banknoten umtauschen

Sie können britische Banknoten, die nicht mehr im Umlauf sind, unbefristet und kostenlos bei der Bank of England umtauschen. Sie können die Banknoten auch auf eigenes Risiko per Post versenden. Die Bank of England empfiehlt in diesem Fall die Versicherung der Sendung gegen Verlust oder Diebstahl. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Bank of England.

Der Britischen Botschaft ist keine Stelle in Deutschland bekannt, die diesen Service anbietet.

Beglaubigungen und Apostillen

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate können nur eine sehr begrenzte Auswahl an notariellen und dokumentarischen Dienstleistungen für britische Staatsangehörige in Deutschland anbieten, und nur wenn diese Dienstleistungen nicht von einem Notar in Deutschland  erbracht werden kann.  Dies ist bei notariellen Dienstleistungen überwiegend der Fall.

Weitere Informationen über unsere notariellen Dienste, auch zur Terminvergabe. Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen gewählte Termin durch eine(n) Mitarbeiter(in) unserer Konsularabteilung bestätigt werden muss.

Eine Apostille vieler britischer Dokumente können Sie beim britischen Legalisation Office beantragen (per Post).

Kopien von britischen Sterbe-, Heirats- und Geburtsurkunden können nur vom General Register Office angefordert werden.

Britische Handels- und Investitionsförderung

Das britische Ministerium für Wirtschaft und internationalen Handel (Department for Business and Trade) unterstützt britische Unternehmen beim Export, fördert inländische und ausländische Investitionen, führt Verhandlungen über Marktzugang und Handelsabkommen und setzt sich für den Freihandel ein. In Deutschland unterstützt das Ministerium britische Unternehmen bei Geschäften auf dem lokalen Markt und deutsche Unternehmen bei der Niederlassung und Investition im Vereinigten Königreich. Ein umfangreiches Netzwerk von Expertinnen und Experten im Vereinigten Königreich sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Britischen Botschaft in Berlin und in den Konsulaten in Düsseldorf und München stehen zur Verfügung, um ihr Fachwissen anzubieten und Kontakte zu vermitteln.

Informationen des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Internationalen Handel einschl. Kontakte.

Britische Staatsbürgerschaft

Wenn Sie Fragen bezüglich der britischen Staatsangehörigkeit haben, besuchen Sie bitte die folgenden Webseiten:

Die Britische Botschaft und die Britischen Konsulate in Deutschland haben keine Abteilungen, die sich mit Staatsbürgerschaftsangelegenheiten befassen.

Bei Fragen zur britischen Staatsbürgerschaft wenden Sie sich bitte an “UK Visas & Immigration” (“UKVI”), Kontaktdaten.

Britische Überseegebiete, Kronbesitzungen und Commonwealth-Staaten

Die Britischen Überseegebiete sind Gebiete, die nicht Teil des Vereinigten Königreichs sind, aber unter dessen Souveränität stehen. Sie haben eigene Legislativen, Exekutiven und Judikativen sowie Einwanderungssysteme.

Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Überseegebiete, die auf der Webseite der britischen Regierung aufgelistet sind.

Die Kronbesitzungen sind Gebiete, die direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch nicht Teil des Vereinigten Königreichs sind. Sie haben eigene Legislativen, Exekutiven und Judikativen sowie Einwanderungssysteme.

Weitere Informationen zu den Kronbesitzungen.

Besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der jeweiligen Regierung oder kontaktieren Sie diese direkt mit Ihren Fragen.

Ein „Commonwealth Realm“ ist ein Land, das dem Commonwealth angehört und dessen Staatsoberhaupt Seine Majestät König Charles III. ist. Es ist weder Teil des Vereinigten Königreichs noch mit der britischen Regierung verbunden, sondern ein souveräner Staat mit eigener Legislative, Exekutive (inkl. eigenem Außenministerium) und Judikative sowie eigenem Einwanderungssystem.  Alle Anfragen bitte an die Vertretung des jeweiligen Landes oder das Commonwealth Sekretariat richten.

Hinweise zu Visa für Commonwealth-Länder oder Britischen Überseegebieten

Britische Unternehmen in Deutschland

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate führen keine Liste britischer Unternehmen in Deutschland. Die Britische Handelskammer in Deutschland gestattet den Zugang zu Mitgliederdaten für eigene Recherchezwecke.

Eheschließungen und Lebenspartnerschaften

Informationen über Eheschließungen im Vereinigten Königreich und Kontaktdaten der britischen Standesämter. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen direkt mit dem Standesamt in Verbindung.

Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich für deutsche Staatsangehörige

Kurzzeitaufenthalte für Besucher

Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 6 Monate lang ohne Visum als Tourist, zum Besuch von Freunden und Familie, für ein Kurzzeitstudium oder für geschäftliche Aktivitäten im Land aufhalten. Sie benötigen zur Einreise einen für die Dauer der Reise gültigen Reisepass. Neben gültigen deutschen Reisepässen werden auch gültige deutsche Kinderreisepässe und gültige deutsche vorläufige Reisepässe für Reisen in das Vereinigte Königreich akzeptiert. Informationen über die Tätigkeiten, die Kurzzeitbesucher ausüben dürfen.

Touristische Informationen auf Deutsch und in anderen Sprachen finden Sie auf der Webseite des britischen Fremdenverkehrsamts Visit Britain.

Alle Reisenden sollten die Reisehinweise ihrer Regierung beachten. In Deutschland werden diese vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt.

Unter “Mit Minderjährigen - (d.h. Personen unter 18 Jahren) - in das Vereinigte Königreich reisen” finden Sie diesbezügliche Informationen.

Geschäftsbezogene Aufenthalte

Deutsche Staatsangehörige können als Besucher weiterhin ohne Visum in das Vereinigte Königreich einreisen und sich dort in den meisten Fällen bis zu 6 Monate lang aufhalten. Informationen über Tätigkeiten, die Kurzzeitbesucher ausüben dürfen, finden Sie auf der Webseite “immigration rules”. Teil 4 des Anhangs betrifft allgemeine geschäftliche Aktivitäten, Teil 5 unternehmensinterne Aktivitäten und Teil 7 die Herstellung und Lieferung oder Vermietung von Waren im Vereinigten Königreich.

Wenn Sie planen, vorübergehend im Vereinigten Königreich zu arbeiten, z.B. als Vertragsdienstleister, helfen die folgenden Webseiten der britischen Regierung:

Arts Infopoint UK hat Visahinweise für den kreativen Sektor

Das Facharbeitervisum gilt für längerfristige Aufenthalte zu Arbeitszwecken.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Visum benötigen, klicken Sie “check UK visa”.

Weitere Informationen über das neue Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs finden Sie unter “new immigration system”.

Hinweise zu verlorenen Visa mit biometrischer Aufenthaltserlaubnis (BRP). Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate können bei verlorenen Visa nicht behilflich sein.

Informationen zu gültigen Visa in abgelaufenen Pässen.

Wenn Sie Fragen zu einem Visumantrag haben, sehen Sie bitte auf der “UKVI” Webseite nach. Wenn Sie immer noch unsicher sind, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an “UKVI”. Die Britische Botschaft kann keine detaillierten Visaauskünfte geben.

Praktika im Vereinigten Königreich

Nach den britischen Besuchsregeln dürfen deutsche Staatsangehörige, die das Vereinigte Königreich besuchen, kein Praktikum oder eine Arbeitsstelle annehmen, es sei denn, es handelt sich um eine ausdrücklich erlaubte Tätigkeit: Informationen und eine Liste dazu. Normalerweise wird ein Visum benötigt.

Das “Government Authorised Exchange Visa” (Temporary Work) wäre normalerweise die relevante Visaroute für diese Art von Aktivität, jedoch bietet dieses Visa keine allgemeine Route für Praktika in allen Sektoren und Institutionen. Bitte schauen Sie sich die Informationen unter “immigration-rules authorised exchange schemes” an, um herauszufinden, welche Programme in Frage kommen. Einzelne Organisationen können über die staatlich anerkannten GTI- oder AIESEC-Praktikumsprogramme eine Sponsoring-Bescheinigung beantragen. Wie auf deren Webseiten zu lesen ist, müssen die Praktikanten hier über einen Hochschulabschluss verfügen oder sich im Hochschulstudium befinden und für ihre Arbeit mindestens den nationalen Mindestlohn im Vereinigten Königreich erhalten.

Wenn Sie glauben, dass Sie für ein “Government Authorised Exchange Visa (Temporary Work)” qualifiziert sind, starten Sie den Bewerbungsprozess.

Sollten Sie Fragen in Bezug auf ein Visum haben, wenden Sie sich bitte direkt an “UKVI”. Die Britische Botschaft und britischen Konsulate befassen sich nicht mit Visaangelegenheiten und können daher diesbezüglich keine detaillierte Beratung anbieten.

Studieren im Vereinigten Königreich

Deutsche Staatsangehörige müssen bei einem Studienaufenthalt von weniger als 6 Monaten kein Visum beantragen, sofern Sie an einer akkreditierten Institution studieren, und können als Besucher in das Vereinigte Königreich einreisen. Sie müssen innerhalb von 6 Monaten ihr Studium abschließen und das Vereinigte Königreich verlassen.

Deutsche Staatsangehörige, die länger als sechs Monate studieren, müssen ein Studierendenvisum, “student visa” beantragen.

Auf der Webseite des British Council finden Sie ebenfalls hilfreiche Informationen zum Studium im Vereinigten Königreich. Auch die britische Regierung hat für EU-Bürger ein Online Dokument zum Studium im Vereinigten Königreich veröffentlicht.

Informationen zu verlorenen Visa mit biometrischer Aufenthaltserlaubnis (BRP). Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate können bei verlorenen Visa nicht behilflich sein.

Informationen zu gültigen Visa in abgelaufenen Pässen finden Sie unter “transfer visa”.

Wenn Sie Fragen zu einem Visumantrag haben, sehen Sie bitte auf der “UKVI” Website nach. Wenn Sie immer noch unsicher sind, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an “UKVI”. Die Britische Botschaft kann keine detaillierten Visaauskünfte geben.

Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich für sonstige Drittstattsangehörige

Um zu prüfen, ob Sie ein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich benötigen, und um es zu beantragen, klicken Sie “check UK visa”. Sie werden auf den Folgeseiten weitere Informationen über die Visaarten, die für Sie in Frage kommen, finden. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten von Visumsanträgen und Informationen über Möglichkeiten einer schnelleren Beantragung.

Bitte beachten Sie, dass Schengen-Visa und Aufenthaltstitel von Schengen-Staaten nicht dazu berechtigen, ohne Visum in das Vereinigte Königreich einzureisen.

Wenn Sie einen von den deutschen Behörden ausgestellten Reiseausweis für Ausländer haben (auch Reiseausweise für Flüchtlinge oder Staatenlose), müssen Sie ein Visum für das Vereinigte Königreich beantragen.

Im Rahmen des Visumantragsverfahrens vereinbart man online einen persönlichen Termin bei einer der “UKVI”-Visumstellen in Düsseldorf, Berlin oder München zur Abgabe der biometrischen Daten und weiterer Unterlagen. Diese Visumsstellen werden von einem kommerziellen Partner von UKVI betrieben.

Informationen zu verlorenen Visa mit biometrischer Aufenthaltserlaubnis (BRP). Die Britische Botschaft und die Konsulate können bei verlorenen Visa nicht behilflich sein.

Informationen zu gültigen Visa in abgelaufenen Pässen finden Sie unter “transfer visa”.

Wenn Sie Fragen zu einem Visumantrag haben, sehen Sie bitte auf der “UKVI”-Website nach. Wenn Sie immer noch unsicher sind, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an “UKVI”. Die Britische Botschaft kann keine detaillierten Visaauskünfte geben.

Hinweise zu Klassenfahrten finden Sie unter der Überschrift Klassenfahrten.

Einreise mit Haustieren

Aktuelle Einreisebestimmungen für Heimtiere und Kontaktdaten der zuständigen Behörde finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die Informationen zu verbotenen Hunderassen, die sich nicht nur auf spezifische Züchtungen, sondern auch auf Hunde, die diesen vom Aussehen her ähneln, beziehen.

Freedom of information (FOI)

Informationen darüber, wie man eine Freedom of Information-Anfrage veranlassen kann, finden Sie auf “make a freedom of information request”.

Führerscheine, Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrzeuge

Beachten Sie bitte, dass eine Registrierung bestimmter Fahrzeuge vor Befahren der Low Emission Zone und ULEZ unerlässlich ist!

Informationen über die Congestion Charge, Low Emission Zone und Ultra Low Emission Zone in London und Umgebung.

Für die Nutzung der Dartford Crossing kann man vor oder kurz nach dem Befahren zahlen.

Bitte beachten Sie, dass es außerdem noch andere Emissionszonen und Mautstrecken im Vereinigten Königreich gibt:

Bestimmungen zum Güterverkehr in London (London Lorry Control)

Kontaktdaten und ein Kontaktformular für weitere Fragen finden Sie auf London Councils - lorry control.

Führungszeugnis / Auszug aus dem Polizeiregister

Im Vereinigten Königreich können nur Arbeitgeber Auszüge aus dem Strafregister beim Disclosure and Barring/DBS Service beantragen.

Aus dem Ausland können Sie bei der Polizeistelle des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, eine Kopie Ihrer britischen polizeilichen Unterlagen beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf [“police certificates”](https://www.acro.police.uk/s/.

Informationen zur Beglaubigung, Übersetzung oder Erteilung einer Apostille für Urkunden finden Sie weiter unten unter Notarielle Dienste.

Halterauskunft KFZ

Für Fahrzeug- oder Halterdaten ist die Drivers & Vehicle Licensing Agency (DVLA) zuständig.  Die DVLA gibt keine Informationen direkt an Organisationen außerhalb des Vereinigten Königreichs weiter, auch nicht an britische Konsulate oder Botschaften. Bitte richten Sie Ihre Anfrage bezüglich einer Halterauskunft an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle. Diese kann über polizeiliche Kanäle Abfragen bei britischen Behörden veranlassen.

Internet Scams und andere Betrugsfälle

Die Britische Botschaft kann weder Betrugsvorwürfen nachgehen noch Identitätsdokumente auf ihre Gültigkeit überprüfen. Wenn Sie einen Betrugsverdacht melden möchten, wenden Sie sich bitte an “Action Fraud”.

Wenn Sie melden möchten, dass ein britischer Staatsangehöriger außerhalb Deutschlands Hilfe benötigt, wenden Sie sich bitte an die örtliche Britische Botschaft, da nur diese in der Lage ist, konsularische Hilfe zu leisten.

Um jemanden zu melden, der sich illegal im Vereinigten Königreich aufhält, besuchen Sie bitte “report immigration crime”.

Bedenken Sie, dass Internet-Auftritte gefälscht sein können und dass ein Betrüger sich als Mitarbeiter einer bekannten Firma ausgeben kann. Prüfen Sie immer, ob die Firmendaten, die man Ihnen gegeben hat, mit den echten übereinstimmen, und rufen Sie bei der Firma an, wenn Sie Zweifel haben. Allgemeine Informationen über im Vereinigten Königreich eingetragene Unternehmen können Sie über den kostenlosen Webcheck-Service des britischen Handelsregisters Companies House abrufen.

(auf Deutsch): Internet-Auftritt der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Jagen im Vereinigten Königreich (Jagdwaffen)

Informationen zum Jagen im Vereinigten Königreich als Besucher finden Sie auf der Webseite der British Association for Shooting and Conservation,

Informationen zur Einfuhr von Waffen, siehe “Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich (Lebensmittel, Medikamente, Alkohol, Tabak, Waffen)”.

Klassenfahrten

Schüler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, sollten prüfen, ob sie ein Visum für den Besuch des Vereinigten Königreichs benötigen. Für eine Klassenfahrt würde jede/r, die oder der ein Visum benötigt, ein normales Besuchervisum beantragen. Durchschnittliche Bearbeitungzeiten für Visumsanträge und Möglichkeiten ein Visum schneller zu beantragen.

Im Rahmen des Visumanstragsverfahrens vereinbart man online einen persönlichen Termin bei einer der “UKVI”-Visumsstellen in Düsseldorf, Berlin oder München zur Abgabe der biometrischen Daten und weiterer Unterlagen. Diese Visumstellen werden von einem kommerziellen Partner von UKVI betrieben. Bitte beachten Sie entsprechende Hinweise zu Terminen für minderjährige Antragsteller/innen.

Wenn ein Visum notwendig ist, ist insbesondere Folgendes zu beachten:

Das Visum sollte möglichst zeitig beantragt werden. Man kann den Visumsantrag frühestens drei Monate vor der Reise einreichen.  

Dem Antrag sollten möglichst umfassende Nachweise beigefügt werden:

  • möglichst viele offizielle Dokumente der Schule über die geplante Reise, z.B. Informationen, die den Eltern mitgeteilt wurden, das geplante Programm und eine Bestätigung der Schule, dass der Schüler/die Schülerin dort zur Schule geht.

  • Dokumente, aus denen eindeutig hervorgeht, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Schüler/die Schülerin während der Reise finanziell zu unterstützen z. B. Arbeitsvertrag der Eltern, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge. Wenn eine deutsche Behörde die Kosten übernimmt oder zu den Kosten beiträgt, muss dies belegt werden.

  • im Fall einer Unterbringung des Schülers/der Schülerin bei einer Gastfamilie, ist deren Anschrift im Visumsantrag anzugeben. Falls die Gastfamilie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, kann die Anschrift der Schule und der Name der Schulleitung als Hauptansprechpartner angegeben werden. Ob in diesem Fall ein Visum ausgestellt wird, liegt allerdings im Ermessen des für die Bearbeitung zuständigen Sachbearbeiters von “UK Visas and Immigration” (“UKVI”).

  • die schriftliche Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten zur Teilnahme 

  • die Namen und Kontaktdaten von bis zu zwei begleitenden Lehrkräften als Ansprechpartner während des Aufenthalts des Schülers/der Schülerin im Vereinigten Königreichs anzugeben.

  • eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis

Der Antrag sollte sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden, insbesondere:

  • im Fall einer Unterbringung des Schülers/der Schülerin bei einer Gastfamilie, ist deren Anschrift im Visumsantrag anzugeben. Falls die Gastfamilie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, kann die Anschrift der Schule und der Name der Schulleitung als Hauptansprechpartner angegeben werden.

  • die Namen und Kontaktdaten von bis zu zwei verantwortlichen Erwachsenen (PDF, 32KB) sind als Ansprechpartner während des Aufenthalts des Schülers/der Schülerin im Vereinigten Königreichs anzugeben. Bei der Frage, ob der Schüler/die Schülerin unbegleitet reist, ist ‚nein‘ anzukreuzen.

Bei Fragen bezüglich eines Visumsantrags kontaktieren Sie “UK Visas & Immigration” (“UKVI”). Die britische Botschaft und britischen Generalkonsulate haben keine Visaabteilung und sind nicht in den Visumsantragsprozess involviert. Ob ein Visum erteilt wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin von UK Visa and Immigration (UKVI), der/die den Antrag bearbeitet.

Königliche Familie

Wenn Sie Mitglieder der Königlichen Familie kontaktieren möchten, besuchen Sie bitte Royal UK - Contact für entsprechende Kontaktdaten. Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate können keine Korrespondenz für Sie weiterleiten.

Krankenversicherung

Informationen zur Krankenversicherung im Vereinigten Königreich für deutsche Touristen finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.

Sollten Sie Fragen zur Krankenversicherung im Vereinigten Königreich haben, wenden Sie sich bitte an den National Health Service (staatlicher Gesundheitsdienst) im Vereinigten Königreich.

Kultur und Unterstützung wohltätiger Zwecke; Newsletter

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate arbeiten eng mit dem British Council Deutschland zusammen, um britische kulturelle Aktivitäten in Deutschland zu fördern und zu unterstützen.

Sie können der Botschaft gerne auf Twitter, Facebook oder Instagram und dem British Council auf Twitter folgen oder sich für den Newsletter des British Council anmelden.

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate können keine Mittel für kulturelle oder wohltätige Zwecke bereitstellen, da uns hierfür kein Budget zugewiesen wird. Das British Council informiert über Möglichkeiten der Kunstförderung in Deutschland.

Mit Minderjährigen in das Vereinigte Königreich reisen

Informationen zur Einreise Minderjähriger in das Vereinigte Königreich.

Sie können an der Grenze aufgefordert werden, die Beziehung zwischen Ihnen und den mit Ihnen reisenden Kindern nachzuweisen, wenn Sie nicht der Elternteil zu sein scheinen, z. B. wenn Sie einen anderen Nachnamen haben.

Sie können dieses nachweisen mit:

  • einer Geburts- oder Adoptionsurkunde, aus der Ihre Beziehung zu dem Kind hervorgeht,
  • Scheidungs- oder Heiratsurkunden, wenn Sie der Elternteil sind, aber einen anderen Nachnamen als das Kind haben,
  • einem Schreiben der Eltern des Kindes einschließlich Kontaktdaten, in dem sie die Erlaubnis erteilen, dass das Kind mit Ihnen reist, wenn Sie nicht der Elternteil sind.

Weitere Informationen zum Jugendschutzgesetz im Vereinigten Königreich.

Namensführung und –änderung

Informationsblatt zur Praxis von Namensänderungen im Vereinigten Königreich .

Pässe (inkl. Überprüfung der Echtheit)

Passanträge werden ausschließlich im Vereinigten Königreich von der Passbehörde “His Majesty’s Passport Office” (HMPO) bearbeitet und müssen online gestellt werden. Zur Beantragung oder Erneuerung britischer Reisepässe besuchen Sie bitte Overseas British passport applications.

Sollten Sie Fragen zu einer Passangelegenheit haben, wenden Sie sich bitte direkt an HMPO:

Telefonisch: +44 300 222 0000

Kontaktformular: Passport enquiries

Per Post:

His Majesty’s Passport Office
Globe House
89 Eccleston Square
London, SW1V 1PN
UK

Falls Sie reisen müssen, während Ihr Pass ausgestellt wird, können Sie ein „Emergency Travel Document (ETD)“ beantragen, indem Sie den Anweisungen auf der folgenden Webseite folgen: Get an emergency travel document: How it works.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem nächstgelegenen Konsulat in Verbindung, bevor Sie ein “ETD” beantragen, wenn

  • Sie vorher noch nie einen britischen Reisepass beantragt haben
  • Sie einen Antrag für ein Kind stellen.

Die Britische Botschaft kann keine Identitäten verifizieren oder die Richtigkeit von Pässen überprüfen. Wir bitten um Verständnis.

Personenstandsurkunden

Die Britische Botschaft und die britischen Generalkonsulate können keine Heirats-, Sterbe- und Geburtsurkunden ausstellen, da sie nicht auf das Zentralregister zugreifen können. Bitte besuchen Sie die Webseite des General Register Office, um Urkunden (einschließlich beglaubigter Urkunden) anzufordern. Kontaktdaten.

Personensuche, Anschriftenermittlung und Familienforschung (auch Kriegsgefangenschaft)

Informationen zur Personensuche, Anschriftenermittlung und Familienforschung und mögliche Ansprechpartner im Vereinigten Königreich. Leider kann die Britische Botschaft nicht bei der Recherche behilflich sein. Wir bitten um Verständnis.

Inhaftierte im Vereinigten Königreich können über “prisoner location service” lokalisiert werden. Wenn der/die Inhaftierte kein britischer Staatsangehöriger ist, wenden Sie sich bitte auch an die für die Nationalität zuständige Botschaft.

Prüfungen in Deutschland ablegen (z.B. ESOL, IELTS)

Man kann bei der Britischen Botschaft, den Britischen Konsulaten oder dem British Council in Deutschland keine britischen Schul- oder Universitätsprüfungen ablegen. Nach Kenntnis des British Council gibt es in Deutschland nur eine Organisation, bei der Privatpersonen sich zu Universitäts- oder beruflichen Prüfungen anmelden können:

Examinations International
Ms Elfie Konrad
Sudermanstrasse 7-9
50670 Köln

Telefon: +49 (0)221 122405
Fax: +49 (0)221 2005265

E-mail: [email protected]

Examinations International

Beim Cambridge Institut in München kann man ebenfalls Universitätsprüfungen ablegen.

Rechercheanfragen

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate verfügen nicht über die erforderlichen Kapazitäten, um Forschungsanfragen für akademische oder private Zwecke zu bearbeiten. Anfragen, die die Botschaft oder die Konsulate in Deutschland betreffen, leiten wir gerne an eine historische Gesellschaft weiter. Die Botschaft verfügt weder über ein Archiv noch über eine Bibliothek oder einen Bestand an historischen Dokumenten. Wir verfügen auch nicht über Kontakte im akademischen Bereich oder in der Regierung, mit denen wir Forschende in Verbindung bringen können. Vielleicht finden Sie eine der folgenden Webseiten hilfreich:

Rechtsauskünfte und Notare

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate haben keine Rechtsabteilung und können daher keine Rechtsauskünftegeben.

Rente

Wenn Sie Versicherungszeiten im Vereinigten Königreich hinterlegt haben, müssen Sie die britischen Behörden nicht kontaktieren. Dies wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) veranlasst, wenn Sie Ihre Rente beantragen und eine Kontoklärung durchführen: Deutsche Rentenversicherung. Wenn Sie bereits eine britische Rente beziehen und dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das International Pension Centre.

Sprachreisen, Schulaustausch, Studium im Vereinigten Königreich, Englisch lernen

Stellenangebote und Praktika der Britischen Botschaft und Konsulate

Wir veröffentlichen alle Stellenangebote und Praktikumsplätze der Britischen Botschaft und der Generalkonsulate auf unserer Webseite und auf unserem Twitterkanal. Bitte folgen Sie dem Onlinebewerbungsprozess, wie auf der Webseite beschrieben. Initiativbewerbungen kann die Britische Botschaft leider nicht berücksichtigen, sie werden nicht aufbewahrt.

Die von uns angebotenen Praktika stehen Hochschulstudierenden offen, die im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum ablegen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Britische Botschaft und die Generalkonsulate keine Stellenangebote anderer Organisationen auf der oben genannten Webseite ausschreiben.

Touristische Informationen

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate sind nicht für Tourismus zuständig. Touristische Informationen des britischen Fremdenverkehrsamts Visit Britain erhalten Sie im Internet, z.B. über Visit Britain, Visit London, oder Visit Scotland.

Kontaktdaten von Fremdenverkehrsbüros im Vereinigten Königreich, die Sie bei Fragen kontaktieren können, finden Sie über Visit Britain.

Informationen für Besucher mit Behinderungen,

Anmeldung zum Besuch des Parlamentsgebäudes: Visiting Parliament.

Übersetzer und Dolmetscher

Übersetzer (auch beeidigte Übersetzer für Urkunden o.Ä.) können Sie über die Webseite des Bundesverbands für Dolmetscher und Übersetzer finden.

Die Britische Botschaft und die britischen Konsulate bieten keinen Übersetzungsservice an und wir können keine Empfehlungen geben.

Visa

Bitte prüfen Sie, ob Sie für die Einreise in das Vereinigte Königreich ein Visum benötigen, indem Sie den Anweisungen unter “check UK visa” folgen. Wenn Sie ein Visum beantragen müssen, finden Sie dort auch entsprechende weitere Hinweise zu den verschiedenen Visatypen.

Siehe Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich für weitere Informationen.

Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich (Lebensmittel, Medikamente, Alkohol, Tabak, Waffen)

Zollinformationen der britischen Zollbehörde His Majesty’s Revenue & Customs (HMRC) finden Sie auf den folgenden Webseiten. Bei Fragen zu Zollbestimmungen wenden Sie sich bitte direkt an die britische Zollbehörde HMRC. Kontaktdaten.

Lebensmittel und Pflanzen

Rezeptpflichtige Medikamente: Bei einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich von maximal drei Monaten mit Vorräten an rezeptpflichtigen Medikamenten für drei Monate oder weniger, sollte ein Begleitschreiben des Arztes mit folgenden Angaben mitgeführt werden:

  • Name des Patienten,
  • Adresse des Patienten,
  • Geburtsdatum des Patienten,
  • Beginn und Ende der Reise,
  • Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge).

Liste der Medikamente, die unter diesen Bedingungen eingeführt werden können (“Schedule 2-5 controlled drugs”). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das britische Innenministerium.

Siehe auch “essential medicines and medical equipment”.

Auf Alkohol- und Tabakprodukte, die per Post von EU- und Nicht-EU Ländern ins Vereinigte Königreich geschickt werden, einschließlich gelegentlicher Geschenksendungen, ist eine Verbrauchssteuer fällig: “Goods sent from abroad”.

Eigentum: Umzug ins Vereinigte Königreich

Waffen

Gesetzeslage zum Mitführen von Messern: “buying or carrying a knife”