NATO-Truppenstatut – Feststellung des Status
Eine Erläuterung des NATO-Truppenstatut (SOFA) und die Identifizierung des Status
Das NATO-Truppenstatut (NATO-TS) ist ein Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags (North Atlantic Treaty Organisation - NATO) über die Rechtsstellung ihrer Truppen (Truppenstatut - TS); es legt die Bedingungen festlegt, unter denen die Streitkräfte eines NATO-Mitgliedstaats in einem anderen NATO-Mitgliedstaat stationiert werden und dort leben dürfen.
Während ihres Einsatzes in einem NATO-Mitgliedstaat hat das Personal des Verteidigungsministeriums des Vereinigten Königreichs aufgrund dieses Abkommens Anspruch auf die Rechte und Privilegien des NATO-Truppenstatuts, dem alle NATO-Mitgliedstaaten beigetreten sind, und unterliegt gleichzeitig dessen Verpflichtungen.
Gemäß Artikel 5.4.7 des EC C(2022) 7591 (Handbuch für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch) erkennt die Europäische Kommission rechtlich „die Dokumente an, die gemäß Artikel III Absatz 2 des NATO-Truppenstatuts zwischen den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags über den Status ihrer Truppen ausgestellt wurden“.
Deutschland
Die Ausstellung eines NATO-Truppenstatuts-Ausweises für ein Mitglied der „Truppe“, des „zivilen Gefolges“ oder deren „Angehörige“ erfolgt gemäß Artikel III des NATO-Truppenstatuts und Artikel 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-TS ZAbk – findet nur in Deutschland Anwendung), zusammen mit der Aufnahme einer NATO-Truppenstatuts-Statusbescheinigung (manchmal auch als „Statusstempel“ bezeichnet) in den Reisepass des Inhabers oder der Inhaberin.
Nachstehend finden Sie ein Beispiel für den vorgenannten NATO-Truppenstatuts-Ausweis.
Der Inhaber bzw. die Inhaberin dieser Dokumente:
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ist ein Mitglied der „Truppe“, des „zivilen Gefolges“ oder deren „Angehörige“ des NATO-Entsendestaates (hier: GBR) gemäß Artikel I des NATO-Truppenstatuts.
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sollte die in Artikel III des NATO-Truppenstatuts gewährten Vorrechte in Bezug auf Pass- und Visumvorschriften und Einwanderungskontrollen bei der Einreise in einen NATO-Mitgliedstaat oder bei der Ausreise aus einem NATO-Mitgliedstaat sowie in Bezug auf die Registrierung und Kontrolle von Ausländern gewährt werden.
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unterliegt gemäß NATO-Truppenstatut und aufgrund des Wohnsitzes in einem NATO-Mitgliedstaat nicht den Beschränkungen, die für andere Drittstaatsangehörige in Bezug auf die Dauer ihres Aufenthalts in der Europäischen Union gelten können, und sollte entsprechend behandelt werden.
Sowohl der oben abgebildete Ausweis als auch der „Statusstempel“ im Reisepass wurden von der zuständigen Bundesbehörde in Berlin genehmigt.
Die Verwendung des Ausweises außerhalb Deutschlands erfolgt ohne formelle Billigung durch einen anderen EU-Nationalstaat, ist jedoch ein nützlicher Nachweis für den Zweck der Ein- und Ausreise in die bzw. aus der EU.
Personal der Streitkräfte des Vereinigten Königreichs, die im Hoheitsgebiet eines Aufnahmestaates gemäß NATO-TS Dienst tun, sollten sich an das für sie zuständige Nationale Unterstützungselement (NSE) wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten.
Verloren und gefunden
Wenn Sie einen Ausweis verloren haben, wenden Sie sich bitte an die ausstellende Dienststelle.
Wenn Sie einen Ausweis gefunden haben, geben Sie ihn bitte bei der nächsten Polizeidienststelle ab oder senden Sie eine entsprechendeusweis gefunden haben, geben Sie ihn bitte bei der nächsten Polizeidienststelle ab oder senden Sie eine E-Mail an [email protected].
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Veröffentlicht am 10 März 2021Letzte Aktualisierung am 11 November 2024 + show all updates
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